Teilnahmebedingungen
(gilt nur bei einer CON-Anmeldung):

Stand: 12.06.2019

  1. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.

  2. Die Vertragspartner sind Teilnehmer und Veranstalter.

  3. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen (auch bei Nacht), psychische Belastungen usw.).

  4. Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass keine Schlachtfeldbeleuchtung durch den Veranstalter aufgebaut wird. Ebenfalls verpflichtet s ich der Teilnehmer bei Kämpfen bei Nacht oder eingeschränkten Sichtverhältnissen seinen Kampfstil anzupassen (langsamer, berechenbarer etc.)
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung (insbesondere Rüstungen und Waffen) vor und während der Veranstaltung selbständig regelmäßig (mind. 1 mal täglich) auf Sicherheit (Beschädigungen, Verschleiß, Bruchstellen etc.) hin zu überprüfen.

  6. Nicht sichere Gegenstände sind eigenständig aus dem Spiel zu nehmen (z.B. ins Auto zu legen) oder bei der SL zu melden bzw. abzugeben. Sie sind so zu verwahren, dass sie auch nicht ausversehen ins Spiel gebracht werden können.

  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung bei Nachfrage jederzeit einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.

  8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Verpflichtung zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) hat.

  9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstungsgegenständen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

  10. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

  11. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

  12. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

  13. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton‑, Film‑ und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

  14. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

  15. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke gestattet.

  16. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch Nachbearbeitungen ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.

  17. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags auszuschließen.

  18. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein ist die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich.

  19. Teilnehmerplätze sind zunächst nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, so kann die Karte nur mit Absprache des Veranstalters an Bekannte weitergegeben werden. Nach Übergabe hat sich der neue Teilnehmer beim Veranstalter zu melden.

  20. Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

  21. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordenisses.

  22. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

  23. Es gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind ‑ soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann ‑ der Sitz des Veranstalters.

  24. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung kurzfristig zu verschieben ohne, oder abzusagen gegen Rückerstattung des vollen Teilnehmerbeitrags.

  25. Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Charakter innerhalb des Spieles sterben kann.

  26. Der Veranstalter haftet nicht für Sach‑ oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor

  27. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personenhaftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus

  28. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges und oder spielstörendes Verhalten, sowie den Genuss von Drogen und oder übermäßigen Alkoholkonsum mit dem Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) zu ahnden,

  29. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre, Ausnahmen nur mit schriftlicher Einverständniserklährung des Veranstalters. 

  30. Wer sich strafbar macht (Diebstahl, Körperverletzung) muss unmittelbar und unbedingt mit einer Anzeige seitens des Veranstalters rechnen

  31. Die Teilnehmer sind sich der Art der Veranstaltung "kampflastige Abenteuercons mit Horrorelementen" bewusst und verpflichten sich dem Setting entsprechende Lagerplanung durchzuführen. Dies soll bedeuten, dass im Schnitt 10m² Lagerfläche pro Person nicht zu überschreiten sind! Lagerfläche bedeutet Zeltfläche (inkl. Abspannung) und den Außenbereich.